Baumkontrolle Kataster
Jeder Baumeigentümer unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Um diese Aufrecht zu erhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig.
Die Regelkontrolle wird in Form von Sichtkontrollen durch “fachlich qualifizierte Inaugenschinnahme” vom Boden aus durchgeführt. Nur wenn bei der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit bestehen, sind “eingehende Untersuchungen” durchzuführen.